WAS IST DAS KHZG?

Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten
„Der Bund investiert erstmalig seit Jahrzehnten direkt aus Haushaltsmitteln in Krankenhäuser: 3 Mrd. € für die digitale Infrastruktur – zur Vernetzung & nicht für Insellösungen.“ @jensspahn zum #Krankenhauszukunftsgesetz, das heute im #Bundestag beschlossen wurde. pic.twitter.com/bb6FEE7tLq
— BMG (@BMG_Bund) September 18, 2020
DAS INVESTITIONSPROGRAMM FÜR KRANKENHÄUSER
Mit dem im Oktober 2020 in Kraft getretene Krankenhauszukunftsgesetzt (KHZG) bieten Bund und Länder eine finanzielle Unterstützung für die Digitalisierung von Krankenhäusern. Mit diesem Gesetzt wird nun „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt, welches im Juni 2020 verabschiedet wurde.
Ziel des KHZG ist es, dass die Krankenhäuser einfacher in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und die IT-Sicherheit investieren können. Hierzu wurde ein Krankhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Dieser beinhaltet ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro und steht ab dem 01. Januar 2021 zur Verfügung
IN WELCHER HÖHE WIRD GEFÖRDERT?
KRANKENHAUSZUKUNFTSFONDS (KHZF)
Antragssteller können auf eine Förderung bis zu 70% der Projektkosten hoffen.
Bund und Länder stellen für die Umsetzung der Förderungen insgesamt 4,3 Milliarden Euro bereit. Davon werden 3 Milliarden Euro vom Bund und 1,5 Milliarden Euro von den Ländern gestellt.
Um diese Förderung zu erhalten, muss der Krankhausträger bei zuständigen Land Ihr geplantes Digitalisierungsvorhaben und die dafür notwendigen Mittel anmelden.
Das Land entscheidet dann innerhalb von drei Monaten, ob und welche Vorhaben finanziell gefördert werden.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
FÖRDERFÄHIGE MAßNAHMEN IM IT-BEREICH
Im IT-Bereich können kosten für Hardware/ Software, Lizenzen oder auch Dienstleistungen gefördert werden.
Im Telekommunikations-, sowie im IT-Security Bereich können die Kosten für die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung neuer System & Anlagen gefördert werden.
DOCH VORSICHT!
Natürlich gibt es auch Vorraussetzungen für die Förderung:
– So müssen 15% der Fördermittel für die Verbesserung der IT-Sichert eingesetzt werden
– 30 % der Kosten muss das Krankenhaus selber tragen
– Die Födermaßnahme darf nicht vor dem 02.09.2020 begonnen haben
– Der IT-Dienstleister des Projektes muss ein Schulungsprogramm des BAS abgeschlossen haben
WIE VIEL ZEIT HABEN ICH?
ZEITPLAN NACH KHZG
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